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CGV

1. ANNAHME – DURCHSETZBARKEIT

Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten von Rechts wegen für alle mit der

Gesellschaft ACTIMEAT & CO,
F11 – ZI Saint Maurice
04100 MANOSQUE – FRANKREICH
Kapital 310.000 Euro
Handels- und Unternehmensregister MANOSQUE B: 824 265 839

(im Folgenden: „ACTIMEAT“) geschlossenen Verkäufe an jeden Käufer (im Folgenden: „Der Käufer), der sie akzeptiert und anerkennt, dass er diese in vollem Umfang kennt, und daher darauf verzichtet sich auf jegliches dem widersprechende Dokument zu berufen, insbesondere auf seine eigenen allgemeinen Einkaufsbedingungen.

Der Käufer akzeptiert, dass ACTIMEAT die vorliegenden allgemeinen Bedingungen nachträglich und in angemessener Weise ändern kann und dass für ihre Beziehung stets die am Tag der Bestellung gültigen Bedingungen gelten.

Kein anderes Dokument als das vorliegende kann für ACTIMEAT oder den Käufer (im Folgenden: die „Parteien“) Verpflichtungen begründen oder von den vorliegenden abweichen, es sei denn, es ist Gegenstand einer von den Parteien unterzeichneten Schrift oder eines Verweises in dem gemäß Artikel 2 geschlossenen Vertrag.

 

2. ANGEBOTE – BESTELLUNGEN

 

2.1 Kaufangebote von ACTIMEAT an einen Käufer sind 15 Tage ab ihrer Ausstellung durch ACTIMEAT gültig, sofern nicht anders vereinbart und vorbehaltlich der Liefermöglichkeiten in Bezug auf Menge und Qualität der gewünschten Produkte.

2.2. Jede Bestellung des Käufers, die auf ein Kaufangebot von ACTIMEAT zurückgeht, muss in schriftlicher Form (E-Mail, Fax, Brief) erfolgen und die Liefer- und Rechnungsadresse, die Bestellnummer, das Datum der Bestellung, das gewünschte Lieferdatum, das nicht weniger als 10 Tage nach dem Datum der Bestellung liegen darf, die Referenzen, die Menge und die Qualität der bestellten Produkte und den von ACTIMEAT gegebenenfalls festgelegten Kilopreis enthalten.
Eine Bestellung mit unvollständigen oder fehlerhaften Angaben kann zu Fehlern oder Verzögerungen führen, die ACTIMEAT anzulasten sind.

Ein Auftrag gilt erst dann als von ACTIMEAT angenommen, wenn die Auftragsbestätigung versandt wurde. Der Vertrag kommt zustande (im Folgenden „Vertrag“) und bindet die Parteien, wenn die Auftragsbestätigung vom Käufer unterschrieben zurückgeschickt wird, wobei der Beginn der Vertragsausführung oder das Schweigen des Käufers über die 24 Arbeitsstunden nach Erhalt der Auftragsbestätigung hinaus als Bestätigung des Käufers gilt.

Der Käufer kann bei Bedarf Abweichungen zwischen seiner Bestellung und der Bestätigung feststellen. Nur die Bestätigung ist verbindlich, insbesondere in Bezug auf Preis und Lieferzeit.

2.3 Die Annullierung eines Festverkaufs bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von ACTIMEAT. In jedem Fall ist der volle Kaufpreis fällig.

2.4 Jeder Antrag auf Änderung einer Bestellung muss von ACTIMEAT akzeptiert werden und führt zu einer zusätzlichen Rechnungsstellung und, falls erforderlich, zu einer Überprüfung der Lieferzeiten. In Anbetracht der Verderblichkeit der Produkte und der Ungewissheit ihrer Lieferung kann ACTIMEAT 5 Tage vor der in Artikel 3 genannten Lieferfrist keine Änderungswünsche mehr entgegennehmen.

 

3. LIEFERUNG – RISIKEN

 

3.1 Die Lieferung erfolgt an die Adresse und zu den Bedingungen, die im Vertrag angegeben sind.
Die Lieferfristen für die Produkte werden nur als Anhaltspunkt angegeben und der Käufer kann sie nicht nutzen, um die Stornierung der Bestellung, Vertragsstrafen oder Entschädigungen und/oder eine Verweigerung der Zahlung des Preises oder der in der Bestellung vorgesehenen Raten zu fordern.

3.2 Die mit den Produkten hinterlegten Verpackungen, Paletten oder diverse Träger bleiben Eigentum von ACTIMEAT. Sie müssen ACTIMEAT sauber und in gutem Zustand zur Verfügung gestellt werden. Bei Verlust oder Beschädigung werden sie zum Wiederbeschaffungspreis berechnet.

3.3 Sofern nicht anders vereinbart, werden die von ACTIMEAT verkauften Produkte gemäß Incoterm „DDP“ der ICC 2010 an den im Vertrag festgelegten Ort geliefert.

3.4 Unbeschadet der gegenüber dem Frachtführer zu treffenden Maßnahmen müssen alle Streitigkeiten des Käufers oder seines Dienstleisters bezüglich der Übereinstimmung von Gewicht und Menge oder über offensichtliche Mängel der Produkte sofort nach Erhalt der Produkte, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt, erfolgen.

Wird innerhalb dieser Frist keine Reklamation per Einschreiben mit Rückschein mitgeteilt, so wird ACTIMEAT aufgrund der besonderen Beschaffenheit der Produkte keine Reklamation wegen offensichtlicher Mängel akzeptieren.

Stellt der Käufer eine Nichtübereinstimmung fest, die nicht zu einer offensichtlichen Untauglichkeit der Produkte für den Verzehr gemäß den Gesundheitsvorschriften führt, müssen die gelieferten Produkte auf Verlangen von ACTIMEAT unter Einhaltung der Hygiene- und Konservierungsvorschriften zur Verfügung gestellt werden, insbesondere um eine eventuell erforderliche bakteriologische Analyse durchzuführen.

Gegebenenfalls und nach Zustimmung von ACTIMEAT ist der Käufer dafür verantwortlich, die nicht zum Verzehr geeigneten Produkte gemäß den in den geltenden Vorschriften festgelegten Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen zu vernichten.

 

4. VERPFLICHTUNGEN DES KÄUFERS

 

Der Käufer verpflichtet sich zur gewissenhaften Einhaltung der für seine Tätigkeit geltenden Vorschriften, insbesondere derjenigen, die sich auf die Zulassung, den Transport, die Lagerung, die Aufbewahrung, die Verpackung, die Rückverfolgbarkeit und allgemein auf den Verkauf der bestellten Waren beziehen.

Der Käufer hält sich gegebenenfalls auch an die Leitlinien für eine gute Hygienepraxis und die Anwendung der HACCP-Methode, die im Rahmen seiner Tätigkeit ausgearbeitet wurden.
ACTIMEAT behält sich das Recht vor, die Einhaltung dieser Vorschriften durch den Käufer zu überprüfen und insbesondere den Ort, an dem die Waren gelagert werden, an Tagen und zu Zeiten ihrer Wahl zu besuchen. Der Käufer verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, den Mitarbeitern von ACTIMEAT freien Zugang zu gewähren, um diese Kontrollen durchführen zu können.

Der Käufer schützt ACTIMEAT vor allen schädlichen Folgen, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Anweisungen ergeben können.

 

5. PREISE

 

Die Rechnungsstellung erfolgt auf der Grundlage der im Vertrag festgelegten Preise.
Bei einem Vertrag mit sukzessiver Ausführung kann sich der Preis im Falle einer erheblichen Erhöhung der von den Zulieferern von ACTIMEAT berechneten Preise ändern. Ein Anstieg von mehr als 5 % wird als erheblich angesehen. In jedem Fall wird ACTIMEAT dem Käufer die neuen Preise mitteilen, sobald diese verfügbar sind, wobei die erhöhten Preise für Bestellungen gelten, die 8 Tage nach der Mitteilung an den Käufer aufgegeben werden.

Eine Abweichung von mehr als 10 % des Preises der bestellten Produkte berechtigt ACTIMEAT, den Vertrag gemäß Artikel 10 zu kündigen.

Wenn nicht anders vereinbart, versteht sich der Preis in Euro, ohne Steuern und DDP, einschließlich Porto und Verpackung.

 

6. BEZAHLUNG

6.1 Die Produkte werden bei Lieferung durch ACTIMEAT in Rechnung gestellt.

6.2 Alle Rechnungen müssen innerhalb von 30 Tagen nach dem Lieferdatum an die auf der Rechnung angegebene Adresse des Geschäftssitzes von ACTIMEAT bezahlt werden.
6.3 Eine Anzahlung, deren Höhe sich nach dem Umfang des Auftrags richtet, kann von ACTIMEAT gemäß den in der Auftragsbestätigung festgelegten Bestimmungen eingefordert werden. Die Ausführung des Auftrags wird ausgesetzt, bis der Käufer diese Anzahlung in voller Höhe geleistet hat.

6.4 Die Bar- oder Vorauszahlung einer Rechnung berechtigt nicht zu einem Skontoabzug.

6.5 Der Käufer kann sich auf keinen Grund berufen, um die Zahlungsbedingungen aufzuschieben oder zu ändern, insbesondere nicht bei Streitigkeiten über die Qualität oder Nichtkonformität der Produkte oder bei Lieferverzug.

6.6. Für jeden nicht zum Fälligkeitsdatum gezahlten Betrag wird automatisch eine Vertragsstrafe in Höhe des Fünffachen des geltenden gesetzlichen Zinssatzes erhoben.

Bei Nichtbezahlung einer einzigen Rechnung oder eines einzigen Wechsels zum vereinbarten Fälligkeitstermin werden alle noch nicht fälligen Rechnungen oder Wechsel von Rechts wegen und ohne vorherige Mahnung für alle gelieferten oder in Arbeit befindlichen Aufträge fällig. ACTIMEAT hat außerdem das Recht, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen auszusetzen, laufende Aufträge auszusetzen oder zu stornieren, unbeschadet des Rechts, Schadenersatz zu fordern und/oder den Vertrag zu kündigen.

 

7. EIGENTUMSVORBEHALT

 

UNGEACHTET EINER GEGENTEILIGEN KLAUSEL ERFOLGT DIE ÜBERTRAGUNG DES EIGENTUMS AN DEN BESTELLTEN PRODUKTEN AUF DEN KÄUFER ERST NACH VOLLSTÄNDIGER ZAHLUNG DES PREISES DURCH DIESEN.
Diese Bestimmung schließt nicht aus, dass das Risiko des Verlustes oder der Verschlechterung der verkauften Produkte bei Lieferung auf den Käufer übergeht.

Der Käufer kann diese Produkte jedoch im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs weiterverkaufen oder verarbeiten. Die Ermächtigung zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Produkte erlischt automatisch im Falle des Zahlungsverzugs des Käufers.
Der Käufer stellt sicher, dass die Identifizierung der Produkte nach der Lieferung jederzeit möglich ist.
Für den Fall, dass eine Identifizierung nicht möglich ist, akzeptiert der Käufer, dass ACTIMEAT die gleiche Menge an Produkten der gleichen Art beanspruchen kann.

 

8. GARANTIE – HAFTBARKEIT

8.1. Es obliegt dem Käufer, ACTIMEAT die Eigenschaften der Produkte mitzuteilen, die seinen Bedürfnissen entsprechen, insbesondere die qualitativen und quantitativen Informationen, die für eine perfekte Beurteilung der gewünschten Produkte erforderlich sind, und sicherzustellen, dass die vereinbarten Eigenschaften in jeder Hinsicht seinen Erwartungen entsprechen. Es wird davon ausgegangen, dass der Käufer die Produkte, die er kauft, in vollem Umfang kennt und anerkennt, dass er in der Lage war, die Informationen über die bestellten Produkte zu erhalten. Insbesondere ist der Kunde für die Wahl des Lagerortes für die Produkte nach der Lieferung allein verantwortlich.

8.2. ACTIMEAT kann gegenüber dem Käufer nur dann haftbar gemacht werden, wenn die gelieferten Produkte nicht mit den bestellten übereinstimmen. Die Einhaltung des Auftrags wird auf der Grundlage des Vertrags beurteilt. Bei geringfügigen Mengenabweichungen zwischen den bestellten und den gelieferten Erzeugnissen gilt die Lieferung als vertragsgemäß. So wird eine Mengenabweichung von weniger als 5 % als geringfügig angesehen und die Lieferung gilt als konform.
Ohne ausdrückliches Einverständnis von ACTIMEAT können keine Waren, die zu den regulären Bedingungen dieser allgemeinen Bedingungen geliefert wurden, zurückgegeben werden.
Im Falle einer Nichtkonformität der gelieferten Ware wird ACTIMEAT die als nicht konform erkannten Produkte ersetzen.

8.3. Im Falle von Zweifeln über die Auslegung einer Klausel oder in Ermangelung eines Hinweises, der es ermöglicht, den genauen Umfang der Verpflichtungen von ACTIMEAT zu bestimmen, erkennt der Käufer an, dass die Verpflichtungen von ACTIMEAT als Handlungspflichten zu verstehen sind.
In jedem Fall kann ACTIMEAT in den folgenden Fällen nicht haftbar gemacht werden:

– Lagerengpässe, insbesondere wenn ACTIMEAT auf ernsthafte Lieferschwierigkeiten stößt oder wenn der Käufer in irgendeiner Weise die für die gelieferten Produkte geltenden Vorschriften und/oder die erstellten Richtlinien der guten Praxis nicht einhält.

– Nachlässigkeit seitens des Käufers, insbesondere beim Auspacken, Lagern, Verpacken oder Konservieren der Produkte (Einhaltung der Kühlkette, Hygiene, Schutz der Produkte vor jeglicher Verunreinigung, Wartung der Geräte, Rückverfolgbarkeit der Produkte usw.).

– Verwendung und/oder Verarbeitung der gelieferten Produkte durch den Käufer, die nicht den für den Lebensmittelhandel im Allgemeinen und für Fleisch im Besonderen geltenden Vorschriften entsprechen. ACTIMEAT haftet insbesondere nicht für den Vertrieb veralteter oder beschädigter Ware durch den Käufer.

AUF KEINEN FALL, VORBEHALTLICH ARGLISTIGEN VERHALTENS, ÜBERSTEIGT DIE HAFTUNG VON ACTIMEAT DEN BETRAG, DEN DER KÄUFER ALS ENTGELT FÜR DAS (DIE) SCHADHAFTE(N) PRODUKT(E) BEZAHLT HAT.

ACTIMEAT haftet weder gegenüber dem Käufer noch gegenüber Dritten für indirekte Schäden, insbesondere Betriebsverluste, Kundenverluste, kommerzielle Verluste, Imageschäden, die durch den Besitz oder die Verwendung der Produkte entstehen.

ACTIMEAT kann jederzeit einen Haftungsanspruch durch den Austausch eines nicht konformen Produkts verhindern.

Jede Anfechtung des Käufers der ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch ACTIMEAT muss begründet und Gegenstand eines Einschreibens mit Rückschein sein, das spätestens innerhalb eines Jahres nach der angeblichen Nichterfüllung abgeschickt wird. Andernfalls verzichtet der Käufer darauf, die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch ACTIMEAT zu beanstanden.

 

9. HÖHERE GEWALT

 

ACTIMEAT haftet nicht für einen Vertragsbruch, wenn dieser Vertragsbruch die direkte oder indirekte Folge eines Falles von höherer Gewalt ist, wie insbesondere: das Auftreten von Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Anschläge, extreme Kälte oder Hitze, Epidemien, Pandemien, Seuchen, Überschwemmungen, Brände, Streiks, sowohl bei ACTIMEAT als auch bei ihren Dienstleistern, Zulieferern, öffentlichen Diensten, Postdiensten, zwingende behördliche Anordnungen (Einfuhr-, Ausfuhrverbot usw.), Unterbrechung der Versorgung, schwerwiegende Vorfälle der Infrastrukturen von ACTIMEAT.
Das Eintreten eines Falles von höherer Gewalt hat die sofortige Aussetzung der Ausführung des Vertrags zur Folge. Dauert die höhere Gewalt länger als 60 Tage an, kann der Vertrag von jeder Partei gekündigt werden.

 

10. AUFLÖSUNG/BEENDIGUNG

 

10.1. ACTIMEAT hat das Recht, den Vertrag fristlos per Einschreiben mit Rückschein zu kündigen:

– bei vollständiger oder teilweiser Nichterfüllung seiner Verpflichtungen durch den Käufer, nachdem eine Mahnung länger als dreißig Tage erfolglos geblieben ist, insbesondere seiner Zahlungsverpflichtung;
– bei einer ungünstigen Veränderung der finanziellen oder wirtschaftlichen Lage des Käufers, die zu einem Zahlungsverzug führen könnte;
– bei Nichteinhaltung der für seine Tätigkeit geltenden Vorschriften durch den Käufer;
– bei höherer Gewalt oder ähnlichen Ereignissen gemäß Artikel 9;

10.2 Darüber hinaus ist ACTIMEAT im Falle eines sukzessiven Ausführungsvertrags und zusätzlich zu den angenommenen Kündigungen berechtigt, den Vertrag im Falle einer wesentlichen Änderung des Kaufpreises der bestellten Produkte zu kündigen, wobei unter erheblich jede Erhöhung von mehr als 10 % zu verstehen ist, wenn der Käufer die neuen Preise nicht innerhalb von 8 Tagen nach deren Mitteilung akzeptiert.

10.3 Im Falle eines Vertragsbruchs ist ACTIMEAT von der Lieferpflicht befreit. Sie erstattet die vom Käufer für noch nicht ausgeführte Aufträge gezahlten Beträge zurück, es sei denn, die Nichterfüllung ist auf das Verschulden des Käufers zurückzuführen.

Im Falle eines Vertragsbruchs ist ACTIMEAT berechtigt, keine weiteren Aufträge anzunehmen und schuldet dem Käufer keinen Schadensersatz.

 

11. DULDUNG UND TEILNICHTIGKEIT

Die Tatsache, dass ACTIMEAT zu einem bestimmten Zeitpunkt von keiner der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Gebrauch macht, kann in keiner Weise als Verzicht ihrerseits auf eine spätere Inanspruchnahme ausgelegt werden, insbesondere die Tatsache, dass kein Zahlungsverzug geltend gemacht wird.
Die eventuelle Aufhebung einer Klausel berührt nicht die Gültigkeit der anderen Klauseln dieser Vereinbarung.

12. BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN

12.1. FÜR ALLE STREITIGKEITEN IM ZUSAMMENHANG MIT ALLEN UNTER DIESE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSEDINGUNGEN FALLENDEN GESCHÄFTE IST AUSSCHLIESSLICH DAS HANDELSGERICHT VON MANOSQUE (FRANKREICH) ZUSTÄNDIG.

12.2. Alle in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Klauseln sowie alle darin erwähnten Verkaufsgeschäfte unterliegen dem französischen Recht.

 

13. BEWEISE

 

Im Falle eines Rechtsstreits erklären die Parteien, das Fax und die E-Mail als Originaldokument als einwandfreien Beweis zu betrachten und darauf zu verzichten, dieses Beweismittel anzufechten, außer um seine Echtheit zu diskutieren.